Biotonnen-Kontrollen beim WZV – Vermieter aufgepasst

Presse-Information des Wegezweckverbandes Nr. 02 vom 11.02.2022

Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist der WZV verpflichtet, noch stärker als bisher auf die Reinheit der gesammelten Bioabfälle zu achten, und führt deswegen seit Jahresbeginn stichprobenartige Kontrollen der Bioabfalltonnen durch. Finden sich Störstoffe wie Glas oder Metall in den Tonnen, werden Plastikmülltüten verwendet oder andere Fehlbefüllungen wie Hygieneartikel oder Katzenstreu entsorgt, wird die braune Tonne nicht geleert.

Um den Haushalten die Kosten für eine Sonderleerung oder das unappetitliche Nachsortieren der Biotonne zu ersparen, hat der WZV zum Jahresbeginn zusammen mit den Jahresrechnungen ein Informationsschreiben über die neuen Regelungen an alle Kundinnen und Kunden verschickt.

Die Abteilungsleiterin für Kundenservice und Abfallmanagement, Katja Pribik-Finnern, erklärt: „Unsere Verwertungsbetriebe erzeugen aus den angelieferten Bioabfällen Frischkompost und Biogas.
Störstoffe behindern den biologisch-chemischen Prozess und können unter Umständen das Endprodukt verunreinigen. Die Anlagen können ausschließlich organische Materialien verwerten.“
Deswegen sind die Anlagen zu einer Eingangskontrolle der angelieferten Bioabfälle verpflichtet.
Übersteigt der Störstoffanteil einen bestimmten Prozentwert, wird die Annahme verweigert. „Dann müssen die Container direkt zur Restabfallentsorgung weitergefahren werden“, schildert Pribik- Finnern. „Das ist Verschwendung von wertvollen Ressourcen.“

Der WZV bittet seine Kundinnen und Kunden, aktiv mitzumachen und Abfälle sauber zu trennen.
Bei Unsicherheiten berät gern das Servicecenter unter 04551 909 0.

Vermieterinnen und Vermieter und Hausverwaltungen werden gebeten, die Information an ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.

Bei der Erstellung von Aushängen oder Flyern ist der WZV gern behilflich.

 

WZV-Info-zur-Biotonne.pdf
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