Geflügelpest: Vorgaben für Tierhalter

Der Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden mittlerweile aufgehoben


Segeberger Zeitung, 25.02.17

Kreis Segeberg. Nach dem erneuten Auftreten der Geflügelpest in Itzstedt und Bad Segeberg hat der Landrat Sperr- und Beobachtungsbezirke festgelegt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erinnerte nun an die besondere Vorgaben für die Halter von Geflügel und Haustieren wie Hunden und Katzen in den betroffenen Gebieten.

Nach Vorgaben muss sämtliches Geflügel wie Hühner, Fasane, Enten oder Gänse in geschlossenen Ställen oder durch eine Schutzvorrichtung gegen den Kontakt mit Wildvögeln gesichert sein. Auch dürfen die Tiere nicht aus dem Gebiet abtransportiert werden. Außerdem müssen die Halter dem Veterinäramt des Kreises die Anzahl, die Nutzungsart und den Standort mitteilen.

Die Besitzer von Katzen und Hunden müssen sicherstellen, dass ihre Haustiere nicht frei herumlaufen – es besteht eine Anleinpflicht. Jäger dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des Kreises auf Federwildjagd gehen.

Zu den betroffenen Gebieten zählen: Die Gemeinden Oering, Nahe und Itzstedt, außerdem Teile der Gemeinden Sülfeld, Sievershütten, Kisdorf und Wakendorf II (Sperrgebiet). Dazu kommen Kayhude, Seth, Hüttblek, Kattendorf, Struvenhütten, Stuvenborn, Winsen, Hartenholm und Henstedt-Ulzburg (Beobachtungsgebiet).

Um die Fundstelle in der Kreisstadt gehören Bad Segeberg, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Schackendorf, Stipsdorf, Rohlstorf und Weede zum Sperrgebiet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über Wahlstedt und die Gemeinden Daldorf, Rickling (Amt Boostedt-Rickling); Bark, Bebensee, Buchholz, Fredesdorf, Groß Niendorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde, Wittenborn (Amt Leezen); Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Schieren, Traventhal, Wakendorf I, Wensin, Westerrade (Amt Trave-Land I); sowie Teile von Pronstorf, Rohlstorf und Weede (Amt Trave-Land II). lti




Brief der Bürgermeisterin vom November 2016

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
laut den Kieler Nachrichten gehört das ganze Amt Leezen zum Beobachtungsgebiet. Drumherum zieht sich ein Beobachtungsgebiet mit der Stadt Wahlstedt sowie Bornhöved, Damsdorf, Schmalensee, Tarbek, Tensfeld, Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Klein Gladebrügge, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Schackendorf, Seedorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade, Trappenkamp, Daldorf, Rickling und allen Dörfern aus dem Amt Leezen.An den Hauptzufahrtswegen zu den Zonen werden Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ oder „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht.
siehe unten Bericht und Bürgertelefon zum Melden von toten Vögeln 0431/1606666

Renate Wieck
Bürgermeisterin

Segeberger Zeitung, 15.11.16
Land verschärft die Sicherheitsvorschriften – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Von Heike Stüben

Kiel. Das Land verschärft die Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest. Per Allgemeinverfügung gelten ab Donnerstag strengere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen. Im Kreis Plön wurden Geflügelpest bei weiteren Wildvögeln bestätigt. Rund um das Thema stellen unsere Leser viele Fragen. Hier die wichtigsten Antworten.


Was bedeuten die Auflagen für die Halter?

In allen Geflügelställen muss gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung sofort zu reinigen und zu desinfizieren. Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Vor dem Betreten des Stalls müssen Hände gewaschen und desinfiziert werden. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten.


Was ist der Unterschied zwischen Vogelgrippe und Geflügelpest?

Vogelgrippe ist ein Oberbegriff für alle Erkrankungen, die durch Influenza-A-Viren bei Vögeln verursacht werden. Es gibt aber zahlreiche Unterformen, einige machen weniger krank, bei anderen ist die Todesrate sehr hoch. Letztere werden als Geflügelpest bezeichnet, weil auch Hausgeflügel erkranken kann und meist daran verendet. Der Name des aktuellen Virus lautet HPAI H5N8.


Für welche Tiere ist die Geflügelpest gefährlich?

Die Tierseuche ist vor allem für Vögel ein Risiko. Nicht alle Vogelarten erkranken aber in gleichem Maße. Vögel können das Virus auch weiterverbreiten, ohne selbst zu erkranken.

Wie kann ich erkennen, wenn ein Vogel oder Hausgeflügel an der Geflügelpest erkrankt ist?

Typische Symptome sind Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen, Durchfall und eine Blauverfärbung der Haut. Bei Geflügel lässt die Eierproduktion deutlich nach.


Können auch Menschen erkranken?

Bisher sind noch nie Erkrankungen an diesem hochpathogenen Virus beim Menschen bekannt geworden, können aber laut Friedrich-Loeffler- Institut nicht ausgeschlossen werden. Denn wie alle Grippeviren verändern diese sich. Bei dem Geflügelpest-Virus gibt es aktuell Hinweise auf solche Veränderungen.


Kann ich weiter Geflügel und Eier essen, auch wenn die Seuche im Kreis ausgebrochen ist?

Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte aus betroffenen Beständen werden nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Das Virus ist zudem hitzeempfindlich. Daher ist der Konsum von vollständig durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit Aviärer Influenza befallenen Tieren für die menschliche Gesundheit unbedenklich. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte man aber immer die Hygieneregeln beachten.


Warum darf ich meine Katze in den Gebieten um die Fundorte infizierter Tiere nicht frei laufen lassen und soll meinen Hund anleinen?

Auch wenn keine Erkrankungen bei Hunden und Katzen bekannt sind, könnten sie das Virus weiterverbreiten – etwa wenn eine Katze einen infizierten, geschwächten Vogel totspielt und dann herumstromert. Wer einen Hund oder eine Katze hat, sollte deshalb dafür sorgen, dass diese nicht mit lebenden oder toten Wildvögeln in Kontakt kommen.


Darf ich Enten und Schwäne zum Beispiel auf dem Kleinen Kiel weiter füttern?

Nein, die Tiere dürfen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Ob mit oder ohne Geflügelpest handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld bestraft. Anders im eigenen Garten: Nach Angaben des Umweltministeriums dürfen Vögel im Winter gefüttert werden.


Wie verhält man sich, wenn man unterwegs einen toten Vogel findet?

Den Fund sollte man der Stadt oder dem Kreis melden. Dort wird dann organisiert, dass die Tiere eingesammelt werden. Veterinäre nehmen von den Kadavern Proben, die vom Landeslabor in Neumünster und bei einem konkreteren Verdacht anschließend vom Friedrich-Loeffler-Institut analysiert werden.

Bürgertelefon des Landes: 0431/1606666, Hotline für den Kreis Plön: 04522/74387.
Herausgeber
Gemeinde Högersdorf
die Bürgermeisterin Renate Wieck
23795 Högersdorf
Telefon 04551-2493
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