Bekanntmachung wg. A20

Segeberger Zeitung, 15.3.17
Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr,
Niederlassung Lübeck

Planung für den Neubau der Bundesautobahn A20
Nord-West-Umfahrung Hamburg, Teilstrecke B 206 westlich
Wittenborn bis B 206 westlich Weede

Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme
(Kartierung) für Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und
Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. §16 a
Bundesfernstraßengesetz

Die Bundesrepublik Deutschland - Straßenbauverwaltung - beabsich-
tigt den Bau der Bundesautobahn A20 zur Verbesserung der Verkehrs-
verhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Um
das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig,
auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18.04.2017 bis zum
17.04.2018 Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:

Vermessungsarbeiten, Bestandsaufnahmen:

• Ab dem 18.04.2017 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
– Ortsbesichtigung und Geländeerfassung; Bestandsaufnahme
der Pflanzen- und Tierwelt
– kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und
Reflektorstäben mit Messprismen zum Anzielen mit
entsprechenden Messinstrumenten,
– kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten,
– vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von
Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten.
Bodenuntersuchungen:

• Ab dem 18.04.2017 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
– Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen
– Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen,
– Einrichtung und Ablesung von Grundwassermessstellen.
Zur Durchführung der Bohrungen ist möglicherweise das Befahren der
Grundstücke mit geländegängigen Fahrzeugen erforderlich.
Die Bohrlöcher werden im oberen Bereich wieder verfüllt.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemeinde...... Gemarkung........... Flur................... Flurstücke
Wahlstedt, .....Stadt Wahlstedt ..11, 12 .............. .Alle
Bark ...............Bark...................... 5, 6, 7, 8 ...........Alle
Wittenborn ....Wittenborn ...........1, 3, 4, 5, 6, 7 ...Alle
Mözen............ Mözen.................. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Alle
Fahrenkrug ... Fahrenkrug ...........2, 3, 4, 5, 6 .......Alle
Högersdorf ....Högersdorf ............1, 2, 3, 4, 5....... Alle
Schackendorf Schackendorf .........6, 7, 8............... Alle
Bad Segeberg, Stadt Segeberg ...1, 2, 12, 13, 15, 16,17, 20, 21, 24 Alle
Klein Gladebrügge Klein Gladebrügge 1, 2, 3, 4, 6.. Alle
Kükels........... Kükels ....................1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Alle
Leezen........... Krems I .................1, 2, 3 ...............Alle
Leezen ...........Leezen .................1, 2, 4................ Alle
Leezen ...........Heiderfeld .............1 .......................Alle
Fredesdorf ......Fredesdorf ............1, 2, 5.............. Alle
Todesfelde Todesfelde 1, 2, 3, 4, 12, 13 Alle
Weede Mielsdorf 1, 2, 3, 4 Alle
Weede Weede 3, 16, 17 Alle
Neuengörs Neuengörs 2, 3, 4, 5, 6 Alle
Neuengörs Altengörs 1, 2, 3, 4, 5 Alle
Neuengörs Stubben 1, 4, 5 Alle
Bühnsdorf Bühnsdorf 1, 3 Alle
Traventhal Traventhal 1, 2, 3, 4, 5, 6 Alle
Schwissel Schwissel 1, 2, 3, 4, 5 Alle

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind
die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfern-
straßengesetz (§ 16a (FStrG)) zu dulden. Die Arbeiten können auch
durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögens-
nachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine
Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Lan-
desbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die
Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Aus-
führung der geplanten Straße entschieden.


Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erho-
ben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und
Verkehr in der Niederlassung Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck,
zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Lan-
desbetrieb Straßenbau und Verkehr, Betriebsitz Kiel, Mercatorstraße 9,
24106 Kiel, erhoben wird.


Lübeck, den 13.03.2017 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Niederlassung Lübeck
Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck
gez. Pump

Autor: S.Bölke 17.3.17
Herausgeber
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die Bürgermeisterin Renate Wieck
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Telefon 04551-2493
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