A20: Land hält an Trasse fest

Segeberger Zeitung, 17.12.16

Alternativlinien zu „naher Südumgehung“ verworfen und viele Fledermausrouten geprüft – Baugenehmigung 2017

2 Land will in Kürze mit Naturschutzverbänden über Schutzmaßnahmen für Fledermäuse diskutieren.
Von Gerrit Sponholz

Kreis Segeberg. Die Planungen für den Bau der A20 im Raum Bad Segeberg (Wittenborn-Weede) gehen in die entscheidende Phase. Das Land hat den Fledermausschutz und mögliche Alternativen zur gewählten „nahen Südumgehung“ zwischen Bad Segeberg und Klein Gladebrügge hindurch überprüft. Das Ergebnis: Die sechs neuen Trassenvarianten weiter im Süden sind schlechter, und die Fledermäuse fliegen eher abseits der künftigen A20.

Außerdem will das Land die Naturschutzverbände und die Naturschutzbehörden stärker einbinden. Gemeinsam mit den Planern des Landes sollen Schutzmaßnahmen für die Tiere entworfen werden. Nach Informationen der Segeberger Zeitung werden sich beide Seiten und weitere Experten in den nächsten Tagen zu einem internen Austausch treffen.

Das Land versucht damit offenbar, einer erneuten Klage gegen die A20 bei Bad Segeberg aus dem Weg zu gehen. Denn 2013 hatten die Naturschutzverbände Naturschutzbund und BUND sowie die Gemeinde Klein Gladebrügge vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Den Weiterbau der A20 von Weede in Richtung Westen bis nach Wittenborn musste das Land stoppen. Die Richter hatten den Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt. Sie nannten zwei Fehler: So habe das Land dem Schutz der Fledermäuse in der Region nicht ausreichend Rechnung getragen; außerdem hätte es weiter südlich liegende Alternativtrassen intensiver prüfen müssen.

Die Versäumnisse hofft das Land nun nachgeholt zu haben. Es prüfte sechs weitere Trassenvarianten. Drei mit Verlauf zwischen Wittenborn und Leezen, weitere drei südlich von Leezen. Das Land hat sie alle verworfen. Vor allem, weil sie den „prioritären Lebensraumtyp im FFH-Gebiet teilweise ebenfalls erheblich beeinträchtigen“, also besondere Schutzgebiete treffen, die vom Verschwinden bedroht sind. Aber auch, weil „die verkehrlichen Ziele nicht erreicht werden“ oder es „wirtschaftlich unzumutbar“ sei.

Das Land kann damit für die Stadtumgehung am Endpunkt Wittenborn westlich von Bad Segeberg festhalten. Das Land sieht sich darin vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt. In einem anderen Urteil des Gerichts vom April 2016 zur A20-Elbquerung sei erläutert worden, dass der Endpunkt der Südumgehung bei Wittenborn durchaus „plausibel“ sei, auch um „mit der Planung verfolgte regionale und lokale Ziele im Raum Bad Segeberg“ zu erreichen. In Wittenborn schließt der nächste A20-Abschnitt bis zur A7 südlich von Bad Bramstedt an. Auch für diese Strecke überarbeitet das Land seine Planung noch, derzeit in einer dritten Version.

Das Land musste aber nicht nur die Trasse prüfen, sondern auch beim Fledermausschutz nachbessern. Das Quartier Kalkberghöhlen in Bad Segeberg mit bis zu 20 000 Tieren steht unter strengem EU-Schutz. Dem Gericht war unklar geblieben, wo die Tiere eigentlich fliegen und wie sie geschützt werden können. Deshalb ließ das Land die Flugrouten nun aufwendig erfassen. Das Ergebnis: „Der gesamte Untersuchungsraum wird von Fledermäusen genutzt.“ Der überwiegende Teil der Fledermäuse, die aus der Höhle fliegen, wählt allerdings „Flugrouten, die von der A20 nicht geschnitten werden“. Dennoch gibt es Fledermaus-Schwerpunkte auch dicht an der geplanten A20-Trasse mit der Bezeichnung „nahe Südumgehung“: am Gieselteich, zwischen B206 und Bahnlinie, im Travetal und am künftigen Autobahnkreuz A21/A20.

Die Ergebnisse von Trassenplanung und Fledermausschutz sollen in ein sogenanntes „Fehlerheilungsverfahren“ einfließen. 2017 will das Land die endgültige Baugenehmigung erteilen. Eingeleitet worden war das Planfeststellungsverfahren 2006.

Autor: S.Bölke 19.12.16
Herausgeber
Gemeinde Högersdorf
die Bürgermeisterin Renate Wieck
23795 Högersdorf
Telefon 04551-2493
Gemeinde Högersdorf ©2024