Knappe Mehrheit für Klage gegen A 20

Klein Gladebrügge ist sich uneins, ob der Gang zu Gericht der richtige Weg ist
Von Klaus J. Harm
Segeberger Zeitung, 21.6.17

Klein Gladebrügge. Mit hauchdünner Mehrheit beschloss die Gemeindevertretung eine Klage gegen den Weiterbau der Autobahn A 20. Fünf Gemeindevertreter wollen gerichtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt von der A 7 bis Wittenborn vorgehen, vier möchten es nicht. Die Diskussion um das Für und Wider zog sich am Montag durch die ganze Sitzung im Feuerwehrhaus.

Stellvertretender Bürgermeister Dietmar Krull beantragte im Namen der AKW – mit vier Mitgliedern die größte Fraktion – die Entscheidung über eine Klage von der Tagesordnung zu nehmen. Das sahen SPD (2 Sitze) und AWG (3 Sitze) ganz anders. Der Beschluss sei jetzt notwendig, sagte Bürgermeister Arne Hansen (AWG). Am 24. Juni werde der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des vierten Abschnitts der A20 veröffentlicht und danach sei nur vier Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Sollte man heute nicht beschließen, Anwälte zu beauftragen, hätte die Gemeinde wegen verschiedener Fristen und Urlaube keine Möglichkeit, ihre Rechte zu vertreten.

So blieb dann mit einem Beschluss von 5:4 Stimmen der strittige Punkt auf der Tagesordnung. Die AKW war sauer, weil SPD und AWG schon vorher mit der Rechtsanwältin beraten hatten. Da wäre die AKW gern dabei gewesen, um sich selbst von den zu erwarteten Kosten in Höhe von rund 12 000 Euro und den möglichen Erfolgsaussichten berichten zu lassen.

Das Rechtsanwaltsbüro hatte Klein Gladebrügge bereits bei der Klage gegen den dritten Bauabschnitt (Weede bis Wittenborn) vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Die Gemeinde hatte Erfolg, seitdem herrscht Baustopp. Jetzt argumentiert die Mehrheit in Klein Gladebrügge damit, dass der Planfeststellungsbeschluss für den vierten Abschnitt der A20 die Anschlussstelle Wittenborn für den dritten Abschnitt gewissermaßen festlege, obwohl der noch gar nicht rechtskräftig ist. Das sei gegen den Willen des Gerichts.

Wie in der Gemeindevertretung gibt es auch im Dorf unterschiedliche Ansichten. Die einen wollen den bisherigen Kurs beibehalten, die anderen aus dem jetzigen Planungsstand in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Verkehr das möglichst Beste herausholen. Anwohnerin Johanna Thode berichtete von einer Unterschriftenliste, in der sich viele Bürger gegen weitere Klagen gegen die A 20 ausgesprochen hatten: „Schauen Sie auf die Liste, die wollen alle nicht mehr klagen!“ Auf Fragen, wie viele Einwohner denn unterschrieben hatten, wollte der Bürgermeister zunächst keine Antwort geben. Im Verlauf der Diskussion stellte sich dann heraus, dass 75 Bürger die These: „Keine weiteren Klagen gegen die A20, für mehr Sicherheit und Verkehrsreduzierung in Klein Gladebrügge“ unterschrieben hatten.

Laut Bürgermeister Hansen sind die Erfolgsaussichten gut, denn die Gemeinde werde durch die Festlegung des Übergabepunktes in Wittenborn in ihren Rechten beschnitten und dürfe daher klagen. Er erinnerte an den nun fast 20-jährigen Kampf der Gemeinde gegen eine Autobahn quer durch das Dorf mit geringem Abstand zur Wohnbebauung, an falsche Zahlen und Prognosen des Landesbetriebs Verkehr sowie an das stete Anrennen wie gegen eine Betonmauer, wenn es um die Linienbestimmung ging. „Es besteht die große Gefahr der Entsolidarisierung im Dorf!“, mahnte Hansen

Sichtlich angefressen – „Kann ja sein, dass ich Wahrnehmungsstörungen habe…“ – stellte er dann seine Beschlussvorlage zur Abstimmung, die mit der Einstimmenmehrheit von SPD und AWG für die Vorbereitung der Klage gegen den vierten Bauabschnitt der A 20 ausfiel.
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