Gute Sichtbarkeit und gute Sicht schützen!

Manchmal ist der Gehweg durch Hecken oder Gehölze nur noch schmal, manchmal stören ein Baum oder Strauch große Fahrzeuge, z.B. von der Straßenreinigung oder der Müllabfuhr.
Liebe Dorfgemeinschaft,

jetzt ist es am frühen Abend bereits dunkel und das wird auch noch lange nicht besser!
Auf der Kinder- und Jugendversammlung im Frühjahr wurde gesagt, dass sich die Kinder und Jugendlichen an einigen Stellen unsicher fühlen, weil es dort recht dunkel ist. Gemeinsam können wir etwas Abhilfe schaffen, indem wir Hecken und Bäume so beschneiden, dass Straßenlaternen überall frei stehen. Sollten wir noch irgendwo zusätzlich eine Laterne aufstellen?
Aber auch Autofahrer haben über ihre Sorge vor einem Unfall mit radfahrenden Kindern gesprochen, die aus einer Seitenstraße sehr schnell auf oder über die Dorfstraße rasen. Auch in einer Tempo-30-Zone ist die Straße kein Spielplatz! Gerade jetzt sollte die Beleuchtung der Fahrräder funktionieren und es sollten auffällige Farben getragen werden.

Gute Sichtbarkeit und gute Sicht schützen!


Manchmal ist der Gehweg durch Hecken oder Gehölze nur noch schmal, manchmal stören ein Baum oder Strauch große Fahrzeuge, z.B. von der Straßenreinigung oder der Müllabfuhr. Sehr schnell wird auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil an einer Kreuzung oder Einmündung oder Kurve die Sicht schlechter wird.
Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei allen in der Gemeinde bedanken, die Hecken, Sträucher und Bäume so zurechtgeschnitten haben, dass Gehwege und Straßen in voller Breite benutzt werden können und dass überall gute Sicht herrscht.
Ich wünsche allen einen goldenen Oktober und einen unfallfreien Herbst!

Renate Wieck

Von der Homepage der Stadt Bad Oldesloe stammt diese Veröffentlichung:
Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen in den Luftraum (Lichtraumprofil) über Geh- und Radwegen bis zur Höhe von 2,50 m, in den Luftraum (Lichtraumprofil) über Straßen, Wegen und Plätzen bis zur Höhe von 4,50m nicht hineinragen.
Auch müssen eingewachsene Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen ständig so freigeschnitten werden, dass diese gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind. Im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein – der Sicherheit zuliebe.
Diese Regelung gilt in ganz Schleswig-Holstein.

Rechtliche Vorgabe für Beschnitt

07.10.2023 Mathias Bölke

Herausgeber
Gemeinde Högersdorf
die Bürgermeisterin Renate Wieck
23795 Högersdorf
Telefon 04551-2493
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