Niederschrift des Ausschusses für Finanzen vom 21.11.2016 in der Amtsverwaltung Leezen

N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Högersdorf vom
21. November 2016 in der Amtsverwaltung Leezen
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
Aufgrund der Einladung des Vorsitzenden vom 07.11.2016 sind zu der heutigen Sitzung erschienen:

Finanzausschussvorsitzender Emil Heuer
Finanzausschussmitglieder: Sigrid Düwiger, Hella Dorando-Marsch, Rüdiger Bruhn,
Hannelene Kühl, Mathias Bölke und Sandra Bölke
stv. Finanzausschussmitglieder: Torsten Wieck, Ulrich Rath
Entschuldigt fehlen: Stefan Thoms, Wilfried Bausch
Als Gäste anwesend: Bürgermeisterin Renate Wieck, Gemeindevertreter
Timm Ramm und Torge Holzmann
Vom Amt Leezen hinzugezogen: Verwaltungsfachangestellter Rainer Pohlmann
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen eröffnet die Sitzung mit der Feststellung, dass
gegen Form und Inhalt der Tagesordnung sowie Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben
werden und der Ausschuss für Finanzen beschlussfähig ist.
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde - Teil I -
2. Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen
Rechtes (§ 2b UStG)
3. Beratung über die Frischwasser- und Schmutzwassergebühren ab 01.01.2017
4. Beratung über Grundsteuerhebesätze
5. Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017
6. Einwohnerfragestunde - Teil II -
Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Einwohnerfragestunde - Teil I -
Bürgermeisterin Renate Wieck erklärt, dass sie am Ende der Sitzung noch den derzeitigen
Stand in Sachen Travewiesenweg erläutern sowie Infos zur geplanten neuen Struktur des
WZV geben wird.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen
Personen des öffentlichen Rechtes (§ 2b UStG)
Hierzu liegt den Ausschussmitgliedern eine Erläuterung der neuen Rechtslage hin-sichtlich der
Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie eine Powerpointpräsentation
der SHBB Steuerberatungsgesellschaft Bad Segeberg vor. Seitens der Verwaltung
wird empfohlen, eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um in den Folgejahren ohne Zeitdruck die Umsetzung
einer möglichen Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde prüfen zu können.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Finanzen der Gemeindevertretung zu
beschließen, eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) ge-
genüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben mit der Erklärung, für sämtliche nach dem
31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Absatz
3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Beratung über die Frischwasser- und Schmutzwasser
gebühren ab 01.01.2017
a) Den Ausschussmitgliedern liegt eine von der Verwaltung erstellte Kalkulation für die Wasserversorgung
ab 01.01.2017 vor. Diese sieht vor die Verbrauchsgebühr von z. Zt. 1,01
€/m³ auf 1,29 €/m³ zu erhöhen. Die Kalkulation wird vom Finanzausschussvorsitzenden
Emil Heuer erläutert. Auftretende Fragen werden von Herrn Heuer und Herrn Pohlmann
beantwortet.
Der Ausschuss für Finanzen beschließt nach kurzer Aussprache, der Gemeindevertretung
zu empfehlen, die Frischwasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2017 auf 1,29 €/m³ zu erhö-
hen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
b) Auch für die Schmutzwasserbeseitigung liegt dem Ausschuss eine von der Verwaltung
erstellte Kalkulation vor, die ebenfalls von Herrn Heuer ausführlich erläutert wird. Der Vorschlag
der Verwaltung sieht eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von 3,53
€/m³ auf 3,97 €/m³ ab 01.01.2017 vor. Gründe hierfür sind im Wesentlichen die Kosten für
die SÜVO-Untersuchung des Leitungsnetzes und der Ausgleich des aufgelaufenen Defizits.

Während der Beratung wird festgestellt, dass die SÜVO-Rückstellung in Höhe von
8.000,-- € versehentlich doppelt berücksichtigt wurde. Durch die Berichtigung ergibt sich
eine Gebührenerhöhung auf 4,43 €/m³.
Nach kurzer weiterer Diskussion beschließt der Ausschuss für Finanzen, der Gemeindevertretung
zu empfehlen, die Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 3,53 €/m³ auf 4,43
€/m³ zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung über Grundsteuerhebesätze
Hierzu liegt dem Ausschuss eine Aufstellung der Grundsteuereinnahmen bei veränderten Hebesätzen
vor. Herr Pohlmann erklärt, dass die Steuerkraft der Gemeinde auf Grundlage des
Nivellierungssatzes von 325 % berechnet wird. Die Steuerkraft ist Teil der Finanzkraft, auf der
die Zahlungen für die Kreis- und Amtsumlage beruhen.
In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde viele Leistungen
für die Bürger erbringt, wie zum Beispiel Schulkosten, Kindergartenzuschüsse und Stra-
ßenunterhaltung, die nur über Steuereinnahmen finanziert werden können.
Der Ausschuss für Finanzen beschließt daher, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die
Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 325 % zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2017
Für die heutige Beratung liegt den Ausschussmitgliedern ein Vorentwurf des Haushaltsplanes
vor. Die wichtigsten Positionen werden erläutert und auftretende Fragen durch Herrn Pohlmann
beantwortet.
Der Stellenplan wird ebenfalls überprüft und es wird festgestellt, dass die lfd. Nr. 1 ersatzlos
wegfällt, so dass sich eine Gesamtstellenzahl von 0,12 ergibt.
Es ist festzustellen, dass der Ergebnisplanes in 2017 mit einem Fehlbetrag abschließt.
Der vom Ausschuss für Finanzen erarbeitete Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2017 stellt sich wie folgt dar:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beträgt
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 572.700,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 614.600,00 EUR
einem Jahresüberschuss von 0,00 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 41.900,00 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 549.100,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 554.200,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 54.800,00 EUR
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,12 Stellen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 %
2. Gewerbesteuer 320 %
Im Rahmen der Haushaltsberatung werden für die Beschaffung von Schutzkleidung für die
Feuerwehr 2.300,-- EUR, für den Austausch von 2 Pumpen bei der Wasserversorgung
10.000,-- EUR, für die Verbesserung der Oberflächenentwässerung Traveberg 3.000,-- EUR,
für die Ersatzpflanzung von Linden 2.000,-- EUR, für die Sanierung bzw. Umlegung des Travewiesenweges
30.000,-- EUR und für den Neubau der Ihlwaldkapelle in Bad Segeberg ein
Baukostenzuschuss in Höhe von 7.500,-- EUR als Investitionen eingeplant.
Der Ausschuss für Finanzen spricht abschließend die Empfehlung aus, den vorliegenden
Haushaltsplanentwurf 2017 in der Gemeindevertretersitzung zur Beschlussfassung vorzuschlagen
und die Haushaltssatzung 2017 mit den o. g. Hebesätzen zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Einwohnerfragestunde – Teil II –
Bürgermeisterin Renate Wieck berichtet über den momentanen Sachstand in Sachen Travewiesenweg.
Sie stellt verschieden Möglichkeiten vor, die im Verlaufe aller Gespräche erwähnt
wurden. Diese stellen sich wie folgt dar:
- Die Gemeinde kauft den vorhandenen Weg von Herrn Ramm.
- Herr Ramm gewährt den anderen Anliegern Überfahrtrecht (gegen finanzielle Erstattung)
und behält den Weg
- Die Gemeinde schenkt Herrn Ramm den vorhandenen Weg und er gewährt den anderen
Anliegern Überfahrtrecht.
- Stabilisierung des Hanges
- Geringfügige Verschiebung des Weges nach Süden und Instandsetzung
- Weiträumige Umfahrung
Die ersten 3 Alternativen sind wegen der Rechtslage ausgeschlossen, da Überfahrtsrecht für
andere Anlieger nicht ausreichend ist.
Derzeit erscheint die Verlegung des Weges die beste Variante zu sein.
Am 28.11.2016 ist ein Vororttermin mit dem Ing.-büro BRW, Herrn Bohm, geplant.
Anschließend berichtet Frau Wieck über die geplante Umstrukturierung des Wegezweckverbandes
und stellt die favorisierten Modelle 1 und 3 vor. Die endgültige Abstimmung hierüber
wird in der Dezembersitzung der Zweckverbandsversammlung erfolgen.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass Fa. Draeger die Banketten am Wendekreis „Klosterhof“
abtragen und mit Asphaltrecyclingmaterial wieder auffüllen soll, damit der Asphalt an der
Bankette nicht abbricht.
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Vorsitzender Ausschuss für Finanzen Protokollführer

Niederschrift vom 21.11.2016

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Gemeinde Högersdorf
die Bürgermeisterin Renate Wieck
23795 Högersdorf
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