Amtl. Bekanntmachung Wasserversorgung
Bekanntmachung des Amtes Leezen
- Gemeinde Högersdorf -
V. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Högersdorf vom 19.06.1997
(Beitrags- und Gebührensatzung) aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der Satzung über den Anschluss an
die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und über die Abga-
be von Wasser der Gemeinde Högersdorf wird nach Beschlussfas-
sung durch die Gemeindevertretung Högersdorf vom 12.12.2016
folgende V. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
1. § 12 -Gebührenmaßstab und -satz- wird wie folgt neu gefasst:
In bs. 3 Satz 4 wird die Angabe 1,01 € je m 3 durch die Angabe
1,29 € je m 3 ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Högersdorf, den 12.12.2016
gez. Renate Wieck
Bürgermeisterin
Autor: S.Bölke 19.12.16
- Gemeinde Högersdorf -
V. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Högersdorf vom 19.06.1997
(Beitrags- und Gebührensatzung) aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der Satzung über den Anschluss an
die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und über die Abga-
be von Wasser der Gemeinde Högersdorf wird nach Beschlussfas-
sung durch die Gemeindevertretung Högersdorf vom 12.12.2016
folgende V. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
1. § 12 -Gebührenmaßstab und -satz- wird wie folgt neu gefasst:
In bs. 3 Satz 4 wird die Angabe 1,01 € je m 3 durch die Angabe
1,29 € je m 3 ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Högersdorf, den 12.12.2016
gez. Renate Wieck
Bürgermeisterin
Autor: S.Bölke 19.12.16