Haushaltssatzung 2014
Segeberger Zeitung, 13.05.2014
Bekanntmachung des Amtes Leezen
Haushaltssatzung der Gemeinde Högersdorf für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
� 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 467.600,00 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 529.200,00 EUR einem Jahresüberschuss von 0,00 EUR einem Jahresfehlbetrag von 61.600,00 EUR
2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 442.300,00 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 471.400,00 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.000,00 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 19.000,00 EUR festgesetzt.
� 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,10 Stellen
� 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
� 4
Im Teilfinanzplan (� 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000,00 EUR beträgt.
Högersdorf, den 25.03.2014
gez. Hella Dorando-Marsch
Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung einschließlich Anlagen liegt ab heute für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, Zimmer 3, aus.
Leezen, den 12.05.2014 Amt Leezen
gez. Ulrich Schulz
Amtsvorsteher
Bekanntmachung des Amtes Leezen
Haushaltssatzung der Gemeinde Högersdorf für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
� 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 467.600,00 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 529.200,00 EUR einem Jahresüberschuss von 0,00 EUR einem Jahresfehlbetrag von 61.600,00 EUR
2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 442.300,00 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 471.400,00 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.000,00 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 19.000,00 EUR festgesetzt.
� 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,10 Stellen
� 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
� 4
Im Teilfinanzplan (� 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000,00 EUR beträgt.
Högersdorf, den 25.03.2014
gez. Hella Dorando-Marsch
Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung einschließlich Anlagen liegt ab heute für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, Zimmer 3, aus.
Leezen, den 12.05.2014 Amt Leezen
gez. Ulrich Schulz
Amtsvorsteher