Bekanntmachung des Amtes Leezen- Gemeinde Högersdorf v. 12.12.18
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Högersdorf vom 12.06.2017 (Beitrags- u. Gebührensatzung)
Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der Satzung über den anschluss an die offentlichen Wasserversorgungsanlagen und über die Abgabe von Wasser der Gemeinde Högersdorf wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Högersdorf vom 11.12.18 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
1. §13 Gebührenmaßstab und - satz- wird wie folgt geändert:
in abs. 3 Satz 4 wird die Angabe 1,29 EUR je cbm durch die Angabe 1,38 EUR je cbm ersetzt
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Högersdorf, 12.12.2018
Bürgermeisterin
Artikel 1
1. §13 Gebührenmaßstab und - satz- wird wie folgt geändert:
in abs. 3 Satz 4 wird die Angabe 1,29 EUR je cbm durch die Angabe 1,38 EUR je cbm ersetzt
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Högersdorf, 12.12.2018
Bürgermeisterin