Richtige Beseitigung von Gartenabfällen

Ist das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten legal?
Nein, ist es nicht. Die Wertstoffhöfe haben bestimmte Anlagen, um die Bioabfälle richtig zu verwerten. Meist werden die Gartenabfälle verbrannt. Daraus entsteht Energie, die weitergenutzt wird. Dies ist im eigenen Garten nicht möglich. Zudem entstehen durch das Verbrennen von Gartenabfällen giftige Dämpfe, die bei modernen Anlagen durch spezielle Filtersysteme nicht in die Umwelt gelangen.

Darf man Rasenschnitt im Wald entsorgen?
Rasenschnitt im Wald zu entsorgen, ist auch verboten. Das frisch geschnittene Gras hat einen hohen Wasseranteil und schimmelt schnell. Dabei entwickeln sich fiese Gerüche. Diese entstehen auch bei der illegalen Pferdemistentsorgung. Hierfür können Sie bei regionalen Landwirten oder dem Wertstoffhof anfragen.

Darf man Grünschnitt und Gartenabfälle auf öffentlichen Flächen entsorgen?
Zum Begriff Grünabfall gehört jedweder Müll, der bei der Gartenarbeit anfällt. Das sind beispielsweise abgeschnittene Pflanzenteile, Häckselgut, Laub, Rasenschnitt, kleine Äste und Wurzeln sowie Sträucher.
Bei Grünabfall ist es besonders wichtig, dass Personen diesen nicht im Wald oder auf Freiflächen entsorgen. Das kann nicht nur eine Geruchsbelästigung für Anwohner verursachen. Zudem stört dieser Gartenabfall Tiere und Natur in dem Gebiet. Wilde Müllablagerung reduziert zusätzlich die Erholungsfunktion mancher Gebiete.

Aus diesem Grund nennt der Umwelt-Bußgeldkatalog teilweise hohe Strafen für das illegale Müllentsorgen.
Schleswig-Holstein
Ein Eimer: 5 – 20 €
Ein Kofferraum: 30 €
Eine Lastwagenladung: 50 – 200€
Informationen von der Seite www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gartenabfaelle/

Wie hilft der WZV bei der Beseitigung von Gartenabfällen?
Bei Gummi-Hamann und beim Recyclinghof (Am Wasserwerk 3) kann man zusätzliche Säcke
für Grünabfälle für 2,50€ pro Stück kaufen.
Für größere Mengen kann man BigBags oder Container bestellen unter 04551 909-125.

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