Wohnung Motiv für Brandstiftung?

Kein Hinweis auf einen technischen Defekt: Die Staatsanwaltschaft geht von Brandstiftung aus. Ein Bewohner der abgebrannten Flüchtlingsunterkunft in Högersdorf sitzt als Verdächtiger in Untersuchungshaft.
Segeberger Zeitung, 09.05.2020

Högersdorf. Knapp zwei Wochen ist es her, dass eine Flüchtlingsunterkunft in Högersdorf niedergebrannt ist. Ein 22-jähriger Bewohner sitzt seither in Untersuchungshaft. Es besteht Verdacht auf versuchten Mord und schwere Brandstiftung. Nun äußert sich die Kieler Staatsanwaltschaft zum möglichen Motiv.

„Der Tatverdächtige bestreitet die Tat“, sagt der zuständige Oberstaatsanwalt Michael Bimler. Derzeit können nur Vermutungen über ein Motiv angestellt werden. Aktuell geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Verdächtige, ein 22-jähriger Afghane, womöglich aus der Unterkunft raus und eine Einzelwohnung wollte. Er lebte zum Zeitpunkt des Feuers mit fünf weiteren Flüchtlingen verschiedener Nationen zusammen. Womöglich habe er die einzige Chance darin gesehen, die Unterkunft zu zerstören. Dies werde abgeleitet aus ersten Zeugenaussagen zum Verhalten des Verdächtigen kurz vor und nach dem Brand. Diese Ermittlungshypothese sei aber mit Vorsicht zu betrachten, da der Mann die Tat bestreite. „Er sagt, er hat damit nichts zu tun“, so Bimler. Für den Haftrichter war die Indizienlage offenbar ausreichend, der Verdächtige ist derzeit in U-Haft.

Das Feuer war am Freitag, 24. April, am frühen Morgen ausgebrochen. Um 2.50 Uhr wurde Alarm ausgelöst. Kurz nach Eintreffen der Wehr stand das Gebäude in Vollbrand – eine alte Scheune, die zum Wohnhaus umgebaut worden war. 130 Feuerwehrleute waren im Einsatz, übrig blieb nur eine Ruine. Im Erdgeschoss hatte eine Familie mit vier schulpflichtigen Kindern gewohnt. Elf Menschen, darunter auch der Verdächtige, konnten das Gebäude rechtzeitig verlassen. Vier der Männer kamen wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus – darunter laut Bimler auch der Tatverdächtige.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Die Ergebnisse eines Brandgutachtens stehen zwar noch aus, derzeit aber gebe es keine Hinweise auf einen technischen Defekt, so Bimler. Da das Feuer gelegt wurde, als Menschen im Haus geschlafen haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes. „Wer nachts ein Feuer legt, wenn Menschen schlafen, nimmt billigend den Tod derjenigen in Kauf“, erklärt Bimler. Zudem sei das Vorgehen heimtückisch – ein Merkmal für Mord. Bei dem Brand ist ein Sachschaden im mittleren sechsstelligen Bereich entstanden. nma
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