Presse-Information Nr. 07 vom 29.06.2026

Neue Regeln für problematische Pflanzenabfälle.
Ab dem 07.07.2026 werden sogenannte biogene Restabfälle getrennt erfasst und thermisch entsorgt.

Wer künftig invasive oder gesundheitlich problematische Pflanzen auf den Recyclinghöfen entsorgen möchte, muss einige Änderungen beachten: Die WZV-Verbandsversammlung hat einer Änderung bei Grünabfällen zugestimmt: Problematische Pflanzen und Pflanzenteile werden dann nicht mehr als Grünabfall angenommen, sondern als biogene Restabfälle behandelt.

Betroffen sind u.a. Japanischer Staudenknöterich, vom Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum, Jakobskreuzkraut, Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.
Diese Materialien müssen künftig in geschlossenen Kunststoffsäcken angeliefert werden. Anders als gewöhnlicher Grünabfall, der weiterhin kostenfrei angenommen wird, ist die Entsorgung der biogenen Restabfälle gebührenpflichtig. Auf den Recyclinghöfen werden dafür separate Sammelbehälter bereitgestellt. Einen Sonderfall stellt mit Prozessionsspinnerhaaren belastetes Eichenlaub und -geäst dar. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr müssen diese Mengen gemäß Anforderung der Entsorgungsanlage in verschlossenen Fässern entsorgt werden.

Bei offener Anlieferung müssen die biogenen Restabfälle vor Ort in Säcke bzw. Fässer verpackt werden. Die Gebinde werden zum Selbstkostenpreis abgegeben. Die Abfälle werden anschließend einer thermischen Entsorgung zugeführt. Ziel ist es, eine weitere Verbreitung invasiver Arten oder gesundheitsschädlicher Stoffe zuverlässig zu verhindern.

"Viele Menschen wissen nicht, dass sich einige dieser Pflanzen selbst aus kleinsten Pflanzenteilen wieder ausbreiten können. Andere stellen durch ihre Inhaltsstoffe oder feine Haare ein Gesundheitsrisiko dar", erklärt Anja Illés, Abteilungsleiterin der WZV-Recyclinghöfe. "Mit der getrennten Erfassung sorgen wir dafür, dass diese Stoffe sicher entsorgt werden und nicht über Kompostierungsprozesse oder unsachgemäße Ablagerungen wieder in die Umwelt gelangen."

Die genannten Pflanzen gehören keinesfalls auf den heimischen Kompost. Kleinere Mengen sollten stattdessen verpackt über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Wichtig: Die genannten Pflanzen und Pflanzenteile werden ab dem 01.07.2026 auch nicht mehr im Rahmen der Gartenabfallabfuhr mitgenommen. Für größere Mengen ist ausschließlich die Selbstanlieferung als biogener Restabfall auf einem Recyclinghof möglich.

"Wer sich unsicher ist, ob eine Pflanze zu den biogenen Restabfällen zählt, kann sich jederzeit an unsere Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen wenden", so Illés weiter. "Wir unterstützen gern und helfen dabei, den richtigen Entsorgungsweg zu finden."

Weitere Informationen zu Annahmebedingungen und Gebühren gibt es unter wzv.de.

30.06.2026 Mathias Bölke

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